Schonmaße und -zeiten
Fängt der Angler einen untermaßigen oder geschonten Fisch, so ist dieser nach dem Fischereirecht in jedem Fall schonend zurückzusetzen, kann also gerade nicht verwertet werden.
Fängt der Angler einen untermaßigen oder geschonten Fisch, so ist dieser nach dem Fischereirecht in jedem Fall schonend zurückzusetzen, kann also gerade nicht verwertet werden.